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Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für den Nachholtermin 2022 für Windenergieanlagen an Land

Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für den Nachholtermin 2022 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt. Aufgrund einer drohenden Unterzeichnung hatte die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen von zuvor 1.190 Megawatt auf 604 Megawatt reduziert.

In der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wurden insgesamt 16 Gebote mit einer Gebotsmenge von 203 Megawatt abgegeben. Wegen Formfehlern wurden zwei Gebote vom Verfahren ausgeschlossen und somit 14 Gebote mit einem Umfang von 189 Megawatt bezuschlagt. Damit ist die Ausschreibungsrunde deutlich unterzeichnet. Die größten Zuschlagsmengen erhielten:

  • Niedersachsen mit 2 Zuschlägen und 72 Megawatt und
  • Nordrhein-Westfalen mit 6 Zuschlägen und 30 Megawatt.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt 5,87 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 5,88 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 5,86 ct/kWh.

Weitere Informationen bezüglich der dritten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

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