Direkt zum Inhalt

Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments im Jahr 2024

Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.

Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2024 für Solaranlagen des zweiten Segments auf 10,50 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Mit der Festlegung soll der positive Trend hinsichtlich der deutlich überzeichneten letzten Ausschreibungsrunden aufrechterhalten werden. Ohne diese Festlegung hätte der Höchstwert gemäß § 38e EEG 2023 8,91 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Datum
Aktenzeichen

4.08.01.01/1#24

Fundstelle