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Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts - Rechtsetzungsverfahren

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung befasst sich im Kern mit 3 Problemkomplexen:

  1. Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien,
  2. Versorgungsengpässe wegen fehlender Stromnetze,
  3. Unklarheiten bei der Vertragskündigung durch den Energielieferanten wegen steigender Energiepreise.

Dazu soll die Netzplanung künftig an dem Ziel der Treibhausgasneutralität ausgerichtet werden und in Verbindung mit dem Netzentwicklungsplan (NEP) ein Klimaneutralitätsnetz berechnet und umgesetzt werden. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen soll zudem den grenzüberschreitenden Stromhandel ausweiten.

Die Anpassungen zielen außerdem auf eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich des Stromnetzausbaus ab, wozu eine Anpassung der Elekrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung zum Netzanschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen an das Mittelspannungsnetz vorgesehen ist. Anlagenbetreiber erhielten mehr Zeit, um erforderliche Nachweise einzureichen, während die Anlagen vorläufig in Betrieb genommen werden können. Davon unberührt bleibt jedoch grundsätzlich die Erbringung der Nachweise und Unterlagen durch den Anlagenbetreiber, welche durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle zu prüfen ist.

Im Bereich der Energiebelieferung von Haushaltskunden soll im EnWG die Vorgabe eingefügt werden, dass auch eine planmäßige Beendigung der Energielieferung mind. 3 Monate im Voraus anzuzeigen ist. Dazu erhält die BNetzA zusätzliche Aufsichtsbefugnisse, Ersatz- und Grundversorgung werden neu voneinander abgegrenzt und weitere Transparenzvorgaben bei der Preisgestaltung der Ersatzversorgung werden gefasst.

Das Gesetz beinhaltet u. a. Änderungen zu folgende Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

  • 16. März 2022: Referentenentwurf des BMWK
  • 08. April 2022: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 164/22)
  • 02. Mai 2022: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/1599)
  • 09. Mai 2022: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 164/1/22)
  • 12. Mai 2022: 1. Lesung im Bundestag
  • 19. Mai 2022: Antrag des Landes Schleswig-Holstein (BR-Drs. 164/2/22)
  • 20. Mai 2022: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 164/22(B))
  • 25. Mai 2022: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerungen der Bundesregierung (BT-Drs. 20/1977)
  • 22. Juni 2022: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschuss für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/2402)
  • 24. Juni 2022: 2./3. Lesung im Bundestag; Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 292/22); Entschließung zum  Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. zu292/22)
  • 28. Juni 2022: Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs. 292/1/22)
  • 28. Juli 2022: Verkündung im BGBl. Teil I Nr. 28, Seite 1214
Bemerkungen

Über nachstehenden Link gelangen Sie auf die Seite des BMWK, wo unter anderem auch die Stellungnahmen zu finden sind.

Zum Gesetz gelangen Sie hier.

erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
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Gesetzesbezug
Fundstelle (Regierungsentwurf)
Fundstelle (Parlamentsdrucksachen)