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Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 2.9.2021 (C-718/18) hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften u. a. das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) novelliert. Infolgedessen wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) künftig in eigener Zuständigkeit die Bedingungen und Methoden für den Zugang zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen bundesweit festlegen.

Daher hat die BNetzA hat am 18. Januar 2024 ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht (s. Anhang), um vorab die Überlegung der Nachfolgeregelungen zur Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung  und der Stromnetzentgeltverordnung anzustoßen, die am 31. Dezember 2027 bzw. 2028 außer Kraft treten werden.

Die Entgeltregulierung soll bei gleichbleibend verlässlichen Rahmenbedingungen vereinfacht und entbürokratisiert werden. Die Eckpunkte bereiten dabei eine umfassende Konsultation vor.

Datum
Urheberschaft

Bundesnetzagentur (BNetzA)