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Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz

Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Die Evaluierung und der Erfahrungsbericht dienen als Grundlage für die fortlaufende Weiterentwicklung des EEG.

In dem vorliegenden Erfahrungsbericht der Bundesregierung werden wesentliche Entwicklungen und Erfahrungen mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien einschließlich der Windenergie auf See zusammengefasst. Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2018 bis 2022 und - vorausgesetzt, die entsprechenden Daten lagen bereits vor - zum Teil auch das Jahr 2023.

Zunächst bildet dieser Bericht die Erfahrungen und wichtigsten Ergebnisse mit den zahlreichen Ausschreibungen für die verschiedenen erneuerbaren Energieträger ab. Es wird festgestellt, dass das Ausschreibungssystem nach einigen Anlaufschwierigkeiten insgesamt gut angenommen wurde.

Die weiteren behandelten Themenbereiche ergeben sich unmittelbar aus § 99 EEG 2023 und enthalten unter anderem Angaben über die Entwicklung der übrigen Stromerzeugung, die Entwicklung der Treibhausgasemissionen, des Strommarktes, der Marktintegration der EE und ihre Förderkosten. Zudem wird erörtert, inwiefern der Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Förderung nach EEG erfolgt. Anschließend wird zu Wechselwirkungen und Konkurrenzen zur Nutzung der Biomasse im Verkehrs- und im Wärmemarkt ausgeführt.

 

Datum
Urheberschaft

Bundesregierung

Fundstelle