Direkt zum Inhalt

Schiedsspruch 2022/36-I - Inbetriebnahme einer Solaranlage - geliehener Wechselrichter

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die PV-Anlage des Schiedsklägers, die mit einem geliehenen Wechselrichter verbunden war, bereits im Jahr 2000 in Betrieb genommen wurde oder erst zu Beginn des Jahres 2001, nach Austausch gegen einen im Eigentum des Schiedsklägers stehenden Wechselrichter (im Ergebnis: im Jahr 2000 aufgrund des für Bestandsanlagen geltenden Inbetriebnahmebegriffes gem. § 3 Nr. 5 EEG 2009 i. V. m. den Übergangsvorschriften der nachfolgenden EEG-Fassungen). 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Direktlink zur Datei Datum Aufsteigend sortieren Typ Dateigröße
Schiedsspruch 2022/36-I pdf 187 kB