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Regelung „Nutzen statt Abregeln“

EEG: 

Mit der geplanten Einführung der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ sollen die Nutzungsmöglichkeiten von Strommengen aus EEG-Anlagen, deren Wirkleistungserzeugung ansonsten aufgrund von strombedingten Engpässen reduziert werden müsste, erweitert werden. Ab dem 1. Oktober 2024 müssen demnach die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung bei solchen Engpässen jene Strommmengen, die in Anlagen i. S. d. § 3 Nr. 1 EEG 2023 erzeugt werden, in täglichen Ausschreibungen an die Betreiber von zusätzlichen zuschaltbaren Lasten versteigern. 

Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sieht zu diesem Zweck vor, die Regelung in § 13 Abs. 6b EnWG zu streichen und durch einen neuen § 13k EnWG zu ersetzen. In Situationen mit ansonsten hoher Abregelung von Strom aus erneuerbaren Energien sollen künftig zuschaltbare Lasten eingesetzt werden, um durch zusätzlichen Verbrauch die Abregelungsstrommengen zu verringern.

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