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Stellungnahme 2017/7/Stn - Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XLVIII)

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Fotovoltaikanlagen der Kläger, die auf mehreren grundstücksübergreifenden Gebäuden installiert wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2012 i.V.m. § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EEG 2017 als eine Anlage gelten, sofern sie nicht bereits eine Anlage im Sinne des EEG bilden.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Bemerkungen

Ergänzend hat die Clearingstelle die Stellungnahme 2017/7-2/Stn vom 11. Oktober 2018 abgegeben.

In seinem Urteil vom 28. Mai 2019 – 2 C 300/16 (2a) entscheidet das AG Helmstedt ebenso wie die Clearingstelle in ihren Stellungnahmen.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2017/7/Stn