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Suche in EEG 2023

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Votum 2023/21-I– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2023/21-I

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob ein ca.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. August 2023 die Ergebnisse zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 17. August 2023, so dass die Bekanntgabe am 24. August 2023 als erfolgt gilt.

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Schiedsspruch 2023/1-II– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2023/1-II

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob die Schiedsklägerin nach einem Versetzen ihrer PV-Anlage aus dem Jahr 2011 auf ein benachteiligtes Gebiet für den eingespeisten Strom einen Vergütungsanspruch für Freiflächenanlagen nach dem § 32 EEG 2009 in Anspruch nehmen kann (im Ergebnis: verneint).

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Votum 2023/8-IX– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob das von dem Anlagenbetreiber und der Messstellenbetreiberin vorgeschlagene Mess- und Abrechnungskonzept mit Festlegung eines fixen Eigenverbrauchs-Prozentsatzes für die am Netzanschluss der Netzbetreiberin angeschlossenen PV-Installationen den gesetzlichen Anforderungen des EEG i. V. m.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 4. Juli 2023 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 4. Juli 2023, so dass die Bekanntgabe am 11. Juli 2023 als erfolgt gilt.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#4

Die Festlegung behandelt die an die besonderen Solaranlagen nach § 37 Abs. 1 Nummer 3 Buchstabe c und e sowie nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c und e des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu stellenden Anforderungen.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2023, EnWG 2011, MaStRV, MsbG, KWKAusV

Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden.

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Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2023 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 22. Juni 2023, so dass die Bekanntgabe am 29. Juni 2023 als erfolgt gilt.

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Am 22. Juni 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Mai 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 22. Juni 2023 und gilt damit am 29. Juni 2023 als erfolgt.

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Politisches Programm

In dem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung werden die Klimaschutzmaßnahmen für die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Einzelnen ausgeführt. Zudem werden die unterstützenden Maßnahmen dargestellt, die sektorenübergreifende Wirkung entfalten sollen, u. a.

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Rechtsprechung– 8 B 230/23.AK
Aktenzeichen: 8 B 230/23.AK

Leitsätze: Wird der in § 249 Abs. 10 BauGB vorgesehene Abstand zwischen einer Windenergieanlage und einer zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken eingehalten, kommt eine optisch bedrängende Wirkung der Windenergieanlage nur ausnahmsweise in Betracht, wenn andernfalls die Schwelle der Zumutbarkeit aufgrund besonderer Umstände überschritten würde.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Mai 2023 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. Mai 2023, so dass die Bekanntgabe am 6. Juni 2023 als erfolgt gilt.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften verfolgt das Ziel, die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers zu gewährleisten. Insbesondere sollen die Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung an die unionsrechtlichen Vorgaben sowie die Auslegung des EuGH anpasst werden.

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Rechtsprechung– 7 D 423/21.AK
Aktenzeichen: 7 D 423/21.AK

Sachverhalt: Die Klägerin plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Außenbereich. Die Beklagte lehnt die entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab, da das Projekt als sonstiges Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB öffentliche Belange beeinträchtigt und den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze sieht u. a. Gesetzesanpassungen des im letzten Quartal 2022 in Kraft gesetzten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie des Strompreisbremsegesetzes vor.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja.

Die Installation mehrerer Solaranlagen, von denen eine oder mehrere den gesamten erzeugten Strom in das Netz für die allgemeine Versorgung einspeisen (Volleinspeisungsanlagen) und eine oder mehrere lediglich den nicht lokal verbrauchten Überschussstrom einspeisen (Überschusseinspeisungsanlagen), ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a. ein Messkonzept, das die jeweiligen abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten Strommengen hinreichend genau erfassen kann.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 13. April 2023 die Ergebnisse ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 13. April 2023, so dass die Bekanntgabe am 20. April 2023 als erfolgt gilt.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#12

Die Bundesnetzagentur hat am 24. März 2023 den Höchstwert für Innovationsausschreibungen für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2023.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023

Im Mittelpunkt der Wind-an-Land-Strategie stehen die Ausweitung und Beschleunigung der Planung, der Genehmigung und des Zubaus von Windenergie an Land.

Im Rahmen des ersten Windgipfels am 22. März 2023 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diesbezüglich einige Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert und Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesländer, der Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften eingeladen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Dem Grunde nach besteht für Strom, der in Steckersolargeräten erzeugt und in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, ein Vergütungsanspruch nach dem EEG. Der Vergütungsanspruch besteht auch für Anlagen unter 600 W, für die das vereinfachte Anmeldeverfahren gilt.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung verfolgt das Ziel, bestehende Potenziale zur Sicherung der nationalen Energieversorgung, insbesondere mit Blick auf den laufenden Winter (2022/2023) sowie den darauffolgenden Winter (2023/2024), anzuheben und die Energiepreise zu dämpfen. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzesentwurf neben einer befristeten Absenkung der Stromsteuer und des Umsatzsteuersatzes (7 % für Stromlieferungen) vor, die Berechtigung zum Leistungsbetrieb der verbliebenen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 bis zum 31.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023

Mit dem Ziel der Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen in Deutschland hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen eines ersten PV-Gipfels im März 2023 zunächst einen Entwurf einer PV-Strategie vorgelegt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 1. März 2023 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Februar 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 1. März 2023, so dass die Bekanntgabe am 8. März 2023 als erfolgt gilt.

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Am 1. März 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Februar 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 1. März 2023 und gilt damit am 8. März 2023 als erfolgt.

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