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Häufige Rechtsfrage Nr.

Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Abrechnungsverpflichtung der Zahlungsansprüche von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass sie hierfür gesonderte (Abrechnungs-)Entgelte erheben oder in anderer Weise – beispielsweise durch die Verrechnung mit den Abschlägen – erhalten. Dies gilt jedenfalls nach dem Messstellenbetriebsgesetz für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich sind gemäß § 10a EEG 2023 (bzw. Vorgängerregelungen) für den Messstellenbetrieb für EEG- und KWKG-Anlagen die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zu beachten.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein, dies ist nach derzeitiger Rechtslage nicht (mehr) möglich.

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Rechtsprechung– VIII ZR 112/10
Aktenzeichen: VIII ZR 112/10
Gesetzesbezug: MsbG

Sachverhalt: Zur Frage, ob Betriebskosten für den angefallenen Wasserverbrauch zutreffend ermittelt werden können, wenn es sich bei dem abgelesenen Wasserzähler um ein nicht geeichtes Exemplar handelt.

Ergebnis:  Bejaht.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2022/15-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle zu klären, inwieweit beim Zähleraustausch anlässlich der Inbetriebnahme einer EEG- bzw.

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Aufsatz

Die Autorin geht in ihrem Beitrag zunächst auf die Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen zum Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (

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